Am 28. Januar 2022 tritt das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft, das für uns Imker relevant ist. Ab diesem Tag gilt auch die EU-Verordnung (EU) 2019/6. Mit dem TAMG werden die deutschen Regelungen an diese EU-Vorschrift angepasst.
Bienen gehören zu Lebensmittel produzierenden Tieren. Werden für diese Tierarzneimittel eingesetzt, gilt eine Dokumentationspflicht! Dabei wird in der neuen Gesetzgebung nicht mehr zwischen freiverkäuflichen, apothekenpflichtigen oder verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln unterschieden.
Weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema, das uns alle betrifft, gibt es auf der Seite Imkerberater/in.