Imkerberater/in

Das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG)

Wir möchten Euch darüber informieren, dass am 28. Januar 2022 das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft tritt, das für uns Imker relevant ist. Ab diesem Tag gilt auch die EU-Verordnung (EU) 2019/6. Mit dem TAMG werden die deutschen Regelungen an diese EU-Vorschrift angepasst.

Warum ist das relevant für uns Imker und inwiefern sind wir davon betroffen?

Bienen gehören zu Lebensmittel produzierenden Tieren. Werden für diese Tierarzneimittel eingesetzt, gilt eine Dokumentationspflicht! Dabei wird in der neuen Gesetzgebung nicht mehr zwischen freiverkäuflichen, apothekenpflichtigen oder verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln unterschieden.

Das heißt für uns: Jeder Einsatz von Tierarzneimitteln zur Bekämpfung der Varroa-Milbe muss mit in Kraft treten des TAMG dokumentiert werden. Das bedeutet, dass jeder Imker ein Bestandsbuch führen muss. Dieses kann bei Kontrolle durch die Überwachungsbehörden jederzeit vorgelegt werden. Es muss fünf Jahre aufbewahrt werden, genau wie alle Belege (Rechnungen, Lieferscheine etc.) zu den verwendeten Arzneimitteln.

Was muss im Bestandsbuch angegeben werden?

  • der Namen des Bienenhalters, der anwendenden Person
  • Anzahl und Standort der behandelten Bienenvölker
  • Bezeichnung des angewendeten Tierarzneimittels (siehe unten)
  • verabreichte Menge des Tierarzneimittels
  • Datum der Anwendung
  • Wartezeit in Tagen (für uns gleich null, da wir sowieso nicht vor der Honigernte behandeln dürfen)

Im Internet finden sich diverse Vorlagen (käuflich und frei) für Bestandsbücher. Wir haben eine Version als Excel- und PDF-Datei vorbereitet, die im Download-Bereich zu finden ist.