Verpflichtungen

Bienen halten verpflichtet…

Als Freizeit – und Hobbyimker erfahren wir in aller Regel eine wohltuende Anerkennung und Wertschätzung innerhalb der Gesellschaft. Der Wunsch, einen Beitrag für Natur – und Umweltschutz zu liefern, die Arbeit in natürlicher Umgebung, sowie die Aussicht auf Honig als süße Belohnung, lässt die Zahlen neuer Imker seit Jahren stetig steigen. Dies gilt vor Allem für die Stadt und das städtische Umfeld. Grundsätzlich ist es jedem erlaubt, der über ausreichend Platz verfügt, Bienen zu halten. Auf der anderen Seite gibt es ein klares Regelwerk, das von allen Imkern verbindlich einzuhalten ist. Dies gilt unabhängig von der Zahl der Völker.

Wer sich als Neuimker in einem der zahlreichen Imkervereine angemeldet hat, hat bereits den wichtigsten Schritt in eine verantwortungsvolle Bienenhaltung unternommen.

Der Verein übernimmt für aktive Mitglieder folgende Formalitäten:

  • Meldung bei der Tierseuchenkasse (TSK)
    • Im Seuchenfall, z.B. bei Befall der Völker mit amerikanischer Faulbrut, zahlt die Versicherung eine Entschädigung an die betroffenen Versicherten. Die Veterinärämter informieren Imker in der Nachbarschaft betroffener Völker.
  • Versicherung gegen Vandalismus und Diebstahl
    • Der Verein unterstützt bei Meldung und stellt Vordrucke zur Verfügung.
  • Übermitteln der Völkerzahlen
    • Vor jeder Saison fragt der Verein die Völkerzahlen individuell ab und meldet sie dem Landesverband.

Mitwirkung und wahrheitsgemäße Angaben sind Voraussetzung. Die Beiträge für die oben genannten Versicherungen sind im Vereinsbeitrag enthalten.

Darüberhinaus hat jeder Imker folgende Verpflichtungen eigenverantwortlich einzuhalten:

  • Verkauf von Bienenvölkern nur mit gültigem Gesundheitszeugnis
    • Die Völker werden bereits beim Verkäufer vom zuständigen Bienensachverständigen begutachtet. Dieser beantragt im Anschluss die amtstierärztliche Bescheinigung, (Gesundheitszeugnis) beim zuständige Veterinäramt. Nach Erhalt der Bescheinigung (3-7 Werktage) dürfen die Völker umgesetzt werden.
    • Eine Liste der aktuellen Bienensachverständigen ist über den Vereinsvorstand zu erhalten, entweder per E-mail oder während der Imker-Gesprächsrunden (siehe Aktuelle Veranstaltungen).
  • Bienenhaltung, Völkerzahl und Standort dem zuständigen Veterinäramt melden
  • In einem Bestandsbuch sind alle Behandlungsmaßnahmen festzuhalten, die mit zugelassenen organischen Säuren oder Medikamenten ausgeführt werden.
    • Bienen gehören zu Lebensmittel produzierenden Tieren. Werden für diese Tierarzneimittel eingesetzt, gilt eine Dokumentationspflicht! 
    • Mehr Details gibt es hier.
  • Überregionales Wandern oder Umstellen der Bienenvölker von einem Kreis in den Nächsten ist nur mit gültigem, aktuellem Gesundheitszeugnis zulässig.
    • Ein Gesundheitszeugnis ist für eine Saison, max. 9 Monate gültig.
    • Vor dem Anwandern einer Tracht ist beim zuständigen Veterinäramt zu klären, ob ein Faulbrutbezirk vorliegt.
    • Dabei wird das zuständige Veterinäramt über die Absicht des Anwanderns informiert.
    • Lageangaben / Völkerzahl / persönliche Daten / Kopie Gesundheitszeugnis mitsenden.
    • Zum guten Ton gehört es, dem jeweiligen Ortsverein den Wanderstand mitzuteilen.
  • Im Wald, auf öffentlichen Flächen und fremden Grundstücken dürfen Bienen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis von Behörden oder Eigentümern aufgestellt werden.

Zusätzlich muß:

  • Jeder Bienenstand mit einem gut sichtbaren Vermerk über den Bienenhalter versehen werden.
    • Spaziergänger, Landwirte, Förster, Jäger, Nachbarn können Beobachtungen oder gar Schäden an den Beuten zeitig an den jeweiligen Imker melden.
  • Der Imker meldepflichtige Seuchen unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt melden.
    • Es besteht eine unbedingte Mitwirkungspflicht des Imkers zur Eindämmung von Seuchen.
  • Das Aufstellen von Bienenvölkern sollte in ausreichend Abstand zu Nachbarimkern erfolgen.
    • An – und Ausfliegende Bienen sollten Nachbarn und Spaziergänger nicht beeinträchtigen.

Alle notwendigen Vordrucke sind im Downloadbereich (Vereinsbereich) der Website zum Herunterladen zu finden.