Bienen halten verpflichtet

Als Freizeit – und Hobbyimker erfahren wir in aller Regel eine wohltuende Anerkennung und Wertschätzung innerhalb der Gesellschaft. Der Wunsch, einen Beitrag für Natur – und Umweltschutz zu liefern, die Arbeit in natürlicher Umgebung, sowie die Aussicht auf Honig als süße Belohnung, lässt die Zahlen neuer Imker seit Jahren stetig steigen. Dies gilt vor Allem für die Stadt und das städtische Umfeld. Grundsätzlich ist es jedem erlaubt, der über ausreichend Platz verfügt, Bienen zu halten. Auf der anderen Seite gibt es ein klares Regelwerk, das von allen Imkern verbindlich einzuhalten ist. Dies gilt unabhängig von der Zahl der Völker.

Wer sich als Neuimker in einem der zahlreichen Imkervereine angemeldet hat, hat bereits den wichtigsten Schritt in eine verantwortungsvolle Bienenhaltung unternommen.

Weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema sind hier zu finden.

Das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG)

Am 28. Januar 2022 tritt das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft, das für uns Imker relevant ist. Ab diesem Tag gilt auch die EU-Verordnung (EU) 2019/6. Mit dem TAMG werden die deutschen Regelungen an diese EU-Vorschrift angepasst.

Bienen gehören zu Lebensmittel produzierenden Tieren. Werden für diese Tierarzneimittel eingesetzt, gilt eine Dokumentationspflicht! Dabei wird in der neuen Gesetzgebung nicht mehr zwischen freiverkäuflichen, apothekenpflichtigen oder verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln unterschieden.

Weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema, das uns alle betrifft, gibt es auf der Seite Imkerberater/in.

Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus mit Stand vom 11.11.2021

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Besucher, liebe BienenFreunde,

ich verfolge mit großer Sorge die Corona Situation. Unser aller Gesundheit ist ein hohes Gut, auf das wir verantwortungsvoll achten müssen. Ab heute gilt daher eine Maskenpflicht auf unserem kompletten Vereinsgelände. Bei Veranstaltungen in der Hütte ist die Maske auch am Sitzplatz dauerhaft zu tragen. Hoffentlich gibt es bald wieder bessere Nachrichten!

Bleibt gesund und bis ganz bald,

Udo Drees


Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus- Schutzverordnung – CoSchuV)

Konsolidierte Lesefassung (Stand 11. November 2021) ) Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV)

Herbstwanderung

Leider sind auch dieses Jahr wieder einige Vereinshighlights den Corona-Bestimmungen zum Opfer gefallen. Lehrgänge, Standschau, Tag der offenen Tür, Ortskernfest, Honigverkostung u.A. hoffen wir in 2022 wieder organisieren zu können. Natürlich wurden unsere Vereinsvölker, allen Widrigkeiten zum Trotz, gut versorgt und unsere Neuimker bestmöglich daran geschult.
Auch unsere Gesprächsrunden fanden erst online, dann in Präsenz wieder statt.

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Grundkurs Bienenhaltung 2022 – Bieneninstitut Kirchhain

Grundkurs Bienenhaltung

Dieser Lehrgang richtet sich in erster Linie an Anfänger und eignet sich auch für den ernst-haften Einstieg ohne Vorkenntnisse. An insgesamt acht Terminen werden von dem erfahrenen Meisterteam des Bieneninstituts theoretische wie auch praktische Kenntnisse zur Bienenhaltung vermittelt. Es wird eine einfache und zeitgemäße Betriebsweise mit einräumigen (Dadant) und zweiräumigen (Zander) Brutnest geschult.

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Lehrgänge für Fortgesrittene 2022 – Bieneninstitut Kirchhain

Lehrgänge für Fortgeschrittene

In den Aufbaukursen wird ein vertieftes Fachwissen für Imker mit eigenen praktischen Erfahrungen vermittelt. Als Voraussetzung ist mindestens ein Jahr Bienenhaltung erforderlich (empfohlen 2 bis 3 Jahre). Die Kurse eignen sich daher in besonderem Maße zur Fortbildung für Kursteilnehmer aus den Grundkursen des Bieneninstituts und des Landesverbands Hessischer Imker. Detaillierte Modalitäten und Hinweise zu den Kursen können Sie auf unserer Homepage einsehen.

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